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Zur Prüfung benötigen wir die URL des konkreten Inhalts. Außerdem hilft es, wenn Sie uns beschreiben, worum es bei dem Inhalt geht und warum Sie diesen melden möchten.

Wir bitten Sie, Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse anzugeben, damit wir Sie bei möglichen Nachfragen kontaktieren können. Wenn möglich, informieren wir Sie so auch über das Ergebnis der Prüfung.

Wir behalten uns vor, anonyme Hinweise nicht zu bearbeiten. Dies gilt nicht, wenn sich der Hinweis auf Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger bezieht.

Nachdem das Beschwerdeverfahren abgeschlossen wurde, kann per E-Mail an beschwerdestellenleiter@fsm.de Einspruch gegen das Beschwerdeverfahren erhoben werden.